Gutscheine

Gutscheine zum verschenken

Dieser Gutschein kann bei mir im Kosmetikinstitut verwendet werden, zum Beispiel für: 

  • Gesichtsbehandlungen
  • Maniküre / Pediküre
  • Produktkauf vor Ort
  • Körper- und Wohlfühlbehandlungen
  • und vieles mehr …

Nach der Bezahlung bei Paypal wird Ihnen der Gutschein per E-Mail an die bei Paypal angegebene Mailadresse zugeschickt. Diesen können Sie ausdrucken und verschenken. Natürlich können Sie Gutscheine auch bei mir vor Ort beziehen. Gerne biete ich Ihnen an diesen Gutschein zu personalisieren. 

Die beschenkte Person bucht eine Behandlung und bringt den Gutschein mit.

Geschenkgutschein

Wählen Sie aus - Sie haben die Wahl

Wählen Sie einen festen Betrag:

35€ – 45€ – 55€ – 65€ – 75€ – 85€ – 95€ – 105€ – 115€ – 125€
Der Kauf erfolgt über Paypal.

Wählen Sie einen individuellen Betrag:

Hier haben Sie die Möglichkeit, einen individuellen Betrag einzugeben. Der Kauf erfolgt über Paypal.

Personalisierter Gutschein

Möchten Sie den Gutschein jemanden per Post bzw. per E-mail zukommen lassen? Möchten Sie jemanden Überraschen? Nach Zahlungseingang über Paypal wird der Gutschein innerhalb Deutschland an die angegebene Post Adresse bzw. an die angegeben Mail-Adresse gesendet. 

Vorgehensweise:

  1. Sie wählen einen Gutschein aus – mit einem festen bzw. individuellen Betrag 
  2. Schreiben Sie mir e-Mail an kontakt@margaritas-kosmetik.de mit folgenden Daten:
    • Ihren Namen und die Mailadresse die bei Paypal genutzt wurde und den Betrag
    • bei Versand per Post:
      • die Adresse des Beschenkten
        • Name
        • Straße
        • Ort
    • bei Versand per Mail
      • der Name und die Mailadresse der zu beschenkten Person

     3.  die beschenkte Person bucht über diese WEB-Seite eine Anwendung

Personalisiert:
Der Gutschein ist personalisiert über eine Gutscheinnummer. Er ist übertragbar und kann als Geschenk verwendet werden.

Stornierung:
Sollte der Kauf eines Gutscheines Ihrerseits storniert werden, verliert der Gutschein seine Gültigkeit. Siehe AGB´s Abschnitt 3